Der Profi #5: Organisiert und koordiniert Eigentümerversammlungen


Eigentümergemeinschaften profitieren von einer professionellen Hausverwaltung. Nicht nur, dass sich die Hausverwaltung kompetent und zuverlässig um alle Angelegenheiten des Hauses bzw. der Wohnanlage kümmert. Auch die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung wird von ihr gerne organisiert. Zudem profitieren auch die Eigentümer einer Wohnung in einer Hausgemeinschaft von einer Hausverwaltung nicht nur bei der Verwaltung und Abrechnung der Betriebskosten und Versicherungen. Auch bei der Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung ist die professionelle Hausverwaltung eine wichtige und vor allem zeitsparende Komponente.

 

Vorteil #5: Die professionelle Hausverwaltung organisiert und führt Eigentümerversammlungen durch

 

So sparen Sie sich die Koordination von Terminen mit den Miteigentümern sowie die Reservierung des Tagungsortes. Zudem muss die Einladung fristgemäß mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen erfolgen. Die professionelle Hausverwaltung stellt vorab die Tagesordnungspunkte auf und erkundigt sich bei den Eigentümern nach Vorschlägen bzw. Anträgen für die Versammlung. Die Veranstaltung soll genutzt werden um alle wichtigen Punkte abzuarbeiten. Beschlüsse dürfen schließlich nur über Themen gefasst werden, die auf der Tagesordnung als solche deutlich gekennzeichnet sind.

 

Die Eigentümerversammlung ist ein sehr wichtiger Termin für die Hausgemeinschaft der Eigentümer. Dort werden alle Fragen rund um die Immobilie gemeinsam diskutiert und besprochen, die Jahresabrechnung wird präsentiert, Wirtschaftspläne werden gemeinsam aufgestellt und es wird auch darüber abgestimmt, wer die Hausverwaltung im kommenden Jahr durchführen soll. Fragen zur Hausordnung kommen ebenso auf den Tisch wie die Abrechnung der Betriebskosten oder die Abstimmung über die Beauftragung von Reinigungsservices oder Gartenpflegediensten.

 

Die professionelle Hausverwaltung sorgt zudem dafür, dass die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist. Das ist sie nämlich nur dann, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile auf der Versammlung vertreten sind. Abweichend kann in der Teilungserklärung ein anderes Stimmverhältnis festgelegt sein. Ist die Eigentümerversammlung nicht beschlussfähig, muss dieses im Sitzungsprotokoll festgehalten werden und der zuständige Hausverwalter muss einen Termin für eine Wiederholung der Versammlung festlegen. Die Wiederholung der Versammlung ist dann auf jeden Fall beschlussfähig, auch wenn wieder nicht alle Eigentümer anwesend sind.

 

Zusammenfassung:

Foto: Designed by mindandi / Freepik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert